# US-Markteintritt

> Profitieren Sie beim US-Markteintritt von der rechtlichen Expertise der Kanzlei LANA AP.MA. in den Bereichen M&A und Steuerrecht in Basel und Zürich.

URL: https://lanaapma.ch/us-markteintritt/
Published: 2026-07-30 | Updated: 2026-08-12
Site: LANA AP.MA

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Fokus-Praxis

# US-Markteintritt für europäische Unternehmen

Wir strukturieren, verhandeln und schützen Ihre Expansion in die USA. Ein Team, koordiniert von Basel/Zürich aus, gemeinsam mit unserem US-Netzwerk. Partnergeführt, von Anfang an.

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Struktur zuerst

## Struktur entscheidet über Erfolg. Nicht Geschwindigkeit.

Die meisten gescheiterten US-Markteintritte scheitern früh, in der Setup-Phase. Der falsche Gesellschaftstyp, eine unklare Governance-Struktur, oder ein Vertriebsvertrag, der sich später nicht durchsetzen lässt. Diese Fehler zu korrigieren kostet mehr, als sie zu vermeiden.

Deshalb beginnen wir jeden US-Markteintritt mit der Struktur: die richtige Rechtsform im richtigen Bundesstaat, ein Governance-Paket, das sowohl US-Recht als auch die Anforderungen Ihrer europäischen Unternehmensgruppe erfüllt, und Verträge, die vor einem US-Gericht Bestand haben.

#### Gesellschaft & Governance

Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung, Delaware oder ein anderer Bundesstaat, Board-Struktur und interne Kontrollen. Wir legen das rechtliche Fundament für Ihr US-Geschäft.

#### Verträge & Vertrieb

Handelsvertreter- und Vertriebsverträge, Preisstrukturen, Due Diligence zu Ihren US-Partnern vor Vertragsschluss.

#### Compliance & Risiko

CFIUS, Exportkontrollen (ITAR/EAR), OFAC-Sanktionen, FCPA. Wir halten Ihren US-Markteintritt frei von den regulatorischen Fallstricken, die europäische Unternehmen am häufigsten übersehen.

Leistungen

## Das übernehmen wir bei Ihrer US-Expansion

- US-Gesellschaftsgründung und Governance

- Wahl der Rechtsform und des Bundesstaats, Registered Agent

- CFIUS-Prüfung für ausländische Investoren

- Exportkontrollen und Sanktions-Compliance (ITAR, EAR, OFAC)

- Antikorruptions-Compliance (FCPA)

- Handelsvertreter- und Vertriebsverträge

- M&A und Joint Ventures in den USA

- IP- und Geschäftsgeheimnisschutz nach dem DTSA

- Visa für Führungskräfte (L-1A, E-1, E-2, EB-1C)

- US-Prozessrisiko und Produkthaftung

Ablauf

## Vom ersten Gespräch zur betriebsbereiten Gesellschaft

#### 01 Kostenloses Erstgespräch

Wir prüfen Ihre Pläne, benennen die kritischen rechtlichen Themen und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können. 

#### 02 Strukturmemo

Sie erhalten eine schriftliche Empfehlung: Rechtsform, Bundesstaat, Governance, Steuerrahmen und einen realistischen Zeitplan.

#### 03 Aufbau & Verträge

Wir gründen die Gesellschaft, erstellen das Governance-Paket und verhandeln Ihre US-Verträge. Sie arbeiten mit Partnern, nicht mit Assoziierten.

#### 04 Laufende Beratung

Compliance-Kalender, Vertragsprüfungen und eine direkte Linie zu Ihrem leitenden Partner, während Ihr US-Geschäft wächst.

Warum eine Boutique

## Warum europäische Unternehmen für den US-Markteintritt eine Boutique wählen

Sie brauchen keine Kanzlei mit tausend Anwälten für den US-Markteintritt. Sie brauchen ein kleines Team, das es schon gemacht hat und persönlich verantwortlich bleibt.

Bei LANA AP.MA werden Unternehmensmandanten von den Eigentümern der Kanzlei beraten, nicht von wechselnden Assoziierten. Unsere schlanke Struktur bedeutet vollständige Diskretion, schnellere Entscheidungen und Honorare, die Raum in Ihrem Expansionsbudget lassen. Über unser Netzwerk aus US-, europäischen und asiatischen Spezialisten skalieren wir das Team auf Ihren Fall, nicht umgekehrt.

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Leitender Partner

## Ihr leitender Partner für US-Angelegenheiten

**Dr. Stephan Ebner** ist in den USA und Deutschland zugelassen und in den USA, England und Deutschland ausgebildet. Er berät börsennotierte Unternehmen und den Mittelstand nahezu ausschliesslich in internationalen Rechts- und Steuerfragen, mit dem US-Korridor als Kernpraxis.

[Direkt mit Dr. Ebner sprechen](#contact)

FAQ

## Häufige Fragen

##### Wie lange dauert die Gründung einer US-Tochtergesellschaft?

Die Gründung selbst dauert Tage. Eine US-Einheit, die tatsächlich betriebsbereit ist, mit Governance, Bankkonto, Registered Agent, Steuerregistrierungen und rechtskonformen Verträgen, dauert typischerweise 6 bis 12 Wochen. Wir liefern einen schriftlichen Zeitplan im Strukturmemo.

##### Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in den USA?

Für die meisten europäischen Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft (meist eine Delaware- oder lokale Corporation bzw. LLC) die bessere Wahl: Sie trennt die Haftung vom Mutterunternehmen und vereinfacht die steuerliche Behandlung. Eine Zweigniederlassung kann in engen Ausnahmefällen sinnvoll sein. Wir beurteilen das im kostenlosen Erstgespräch.

##### Brauchen wir eine CFIUS-Meldung?

Nur bestimmte Transaktionen mit ausländischen Investoren lösen CFIUS aus, Pflichtmeldungen sind die Ausnahme. Wenn Ihre Investition kritische Technologien, Infrastruktur oder sensible Daten berührt, muss das vor Vertragsunterzeichnung geprüft werden, nicht danach.

##### Gelten US-Exportkontrollen für ein europäisches Unternehmen?

Oft ja. Wenn Ihre Produkte Komponenten oder Technologie US-amerikanischen Ursprungs enthalten, können EAR oder ITAR auch für Ihr Geschäft ausserhalb der USA gelten. Wir prüfen das frühzeitig, da Verstösse schwere Strafen nach sich ziehen.

##### Was kostet die Beauftragung von LANA AP.MA?

Das hängt vom Fall ab. Zwei Zusagen: Das Erstgespräch ist kostenlos, und Sie erhalten nie eine Rechnung, bevor wir Ihnen ausdrücklich mitgeteilt haben, dass unsere Arbeit nicht mehr kostenlos ist.

##### Müssen wir auf Englisch kommunizieren?

Nein. Sprechen Sie die Sprache, in der Sie sich sicher fühlen, auch Deutsch. Wir betreuen Ihre US-Angelegenheiten von Anfang bis Ende und übernehmen auf Wunsch die Projektleitung.

Kontakt

## Besprechen Sie Ihre US-Expansion

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Wir antworten innerhalb eines Werktages.

Das Erstgespräch ist kostenlos. Sie erhalten nie eine Rechnung, bevor wir Ihnen ausdrücklich mitgeteilt haben, dass unsere Arbeit nicht mehr kostenlos ist.
