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Haftung des Vorstands bei grenzüberschreitenden Geschäften: Risikobereiche 2026

Haftung des Vorstands bei grenzüberschreitenden Geschäften: Risikobereiche 2026

Juni 30, 2026 | Wirtschaftsstrafrecht & Compliance

Haftung des Vorstands bei grenzüberschreitenden Geschäften bedeutet, dass Vorstände und Geschäftsleiter persönlich in die Verantwortung genommen werden können, wenn internationale Aktivitäten zu Verstößen in den Bereichen Compliance, Berichterstattung, Aufsicht oder...
Markteintrittsfahrplan für die USA-Fertigung: Erst die Struktur, dann der Vertrieb

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Juni 28, 2026 | Wirtschaftsstrafrecht & Compliance

Ein Markteintrittsfahrplan für die USA-Fertigung ist ein schrittweiser Plan, der Herstellern hilft zu entscheiden, wie sie mit der richtigen Gesellschaftsstruktur, dem passenden Vertriebskanal, einem tragfähigen Compliance-Setup und einem funktionierenden...
Kartellrecht bei grenzüberschreitenden Transaktionen: Fristen, Anmeldungen und Risiken

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Juni 26, 2026 | Wirtschaftsstrafrecht & Compliance

Kartellrechtliche Grundlagen bei grenzüberschreitenden Transaktionen beginnen mit einem einfachen Punkt: Eine Transaktion kann gleichzeitig in mehreren Ländern einer Fusionskontrolle unterliegen. Im Jahr 2026 beeinflusst diese Prüfung häufig schon lange vor der...
Grundlagen des IP‑Schutzes beim Markteintritt in die USA: frühzeitig anmelden

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Juni 24, 2026 | Geistiges Eigentum & Markenrecht

Grundlagen des IP‑Schutzes beim Markteintritt in die USA beginnen mit einer praktischen Grundregel: Schützen Sie Ihre Marke, Erfindungen, Ihren Code, Ihre Inhalte und Ihr vertrauliches Know-how, bevor Ihre Vertriebsaktivitäten sich über Verträge, Distributoren und...
US-Markteintritt: Gruppenstrukturen für Compliance gestalten

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Juni 22, 2026 | Wirtschaftsstrafrecht & Compliance

Optimierung der Gruppenstruktur für den US-Markteintritt bedeutet, die rechtliche, gesellschaftsrechtliche und operative Aufstellung eines Unternehmens für den Eintritt in die USA so zu gestalten, dass Risiken begrenzt bleiben, Verträge klar sind und Wachstum nicht zu...
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