Dr. Stephan Ebner ist in einem neuen Interview mit WELT zum Epstein-Fall zu sehen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der rechtlichen Verantwortung, von Entschädigungsansprüchen sowie der strukturellen Probleme, die es so schwierig machen, Missbrauchsnetzwerke strafrechtlich zu verfolgen. Das Gespräch ergänzt eine seit Jahren andauernde internationale Debatte um systemischen Missbrauch, Opferentschädigung und die Grenzen des Strafrechts – und bleibt auch 2026 aktuell.
Das Interview, das von WELT veröffentlicht wurde, konzentriert sich auf die rechtlichen und strukturellen Dimensionen des Epstein-Falls. Es stellt keine neuen gerichtlichen Erkenntnisse vor, sondern beleuchtet, wie zivilrechtliche Ansprüche, grenzüberschreitende juristische Arbeit und institutionelle Versäumnisse die Suche nach Verantwortung nach dem Tod Jeffrey Epsteins im Jahr 2019 prägen.
Kurze Übersicht
- Das Interview beleuchtet rechtliche Möglichkeiten für Betroffene im Epstein-Fall.
- Es hebt Unterschiede zwischen Rechtssystemen hervor, insbesondere zwischen den USA und Deutschland.
- Es thematisiert das allgemeinere Problem, dass Missbrauchsnetzwerke häufig von Machtstrukturen, Schweigen und schwacher Durchsetzung profitieren.
Worum geht es in dem Interview?
Nach Angaben von WELT äußert sich Dr. Stephan Ebner zur rechtlichen Situation einer von ihm in New York vertretenen Betroffenen im Zusammenhang mit dem Epstein-Komplex. Im Mittelpunkt stehen Entschädigungsansprüche gegen den Nachlass Epsteins, die Belastungen für Opfer in gerichtlichen Verfahren und die Frage, ob Personen aus Epsteins Umfeld noch rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Das Interview stellt den Epstein-Fall zugleich als mehr dar als ein isoliertes Strafverfahren. Öffentlich zugängliche Unterlagen in den USA haben bereits gezeigt, dass ein größeres Netzwerk aus Kontakten, Helfern und institutionellen Blindstellen eine Rolle spielte. Offenlegungen des US-Justizministeriums und gerichtliche Dokumente in den vergangenen Jahren haben den Fall zu einem der am umfassendsten dokumentierten Missbrauchsskandale der jüngeren Zeit gemacht. Bis Ende 2025 und hinein ins Jahr 2026 bleibt er ein Bezugspunkt in Debatten über Verantwortlichkeit von Eliten und den Umgang mit Opfern vor Gericht.
Warum ist der Fall 2026 noch bedeutsam?
Der Epstein-Fall bleibt relevant, weil er an der Schnittstelle von Strafrecht, zivilrechtlichen Ansprüchen, medialer Aufmerksamkeit und internationaler Zusammenarbeit im Justizbereich liegt. In den USA spielten Entschädigungsmechanismen für Opfer eine zentrale Rolle. Medienberichte der Vorjahre zeigen, dass ein Entschädigungsfonds im Zusammenhang mit Epsteins Nachlass eine große Zahl von Forderungen bearbeitete und insgesamt hohe Summen – Berichten zufolge im hohen dreistelligen Millionenbereich – auszahlte. Der Fall gilt daher als Beispiel dafür, wie zivilrechtliche Wiedergutmachung auch dann weitergehen kann, wenn der Haupttäter verstorben ist.
Gleichzeitig hat sich die öffentliche Diskussion zuletzt stärker auf Systeme als auf einzelne Personen verlagert. Im Zentrum stehen unter anderem folgende Fragen:
- Wie können sich Missbrauchsstrukturen über Jahre hinweg halten, ohne gestoppt zu werden?
- Welche rechtliche Verantwortung kann Helfern, Ermöglichern oder Institutionen zukommen?
- Wie wirksam sind bestehende Entschädigungssysteme für Betroffene?
- Warum fallen rechtliche Ergebnisse in verschiedenen Staaten so unterschiedlich aus?
Diese Fragen sind nicht theoretisch. Sie beeinflussen ganz konkret Prozessstrategien, rechtspolitische Diskussionen und die Entscheidung von Betroffenen, ob sie sich überhaupt an die Öffentlichkeit und an Gerichte wenden.
Welche rechtlichen Aspekte stechen im Kontext des Interviews hervor?
Ein zentrales Thema ist der Unterschied zwischen strafrechtlicher Ahndung und zivilrechtlicher Entschädigung. Da Epstein verstorben ist, ist eine direkte strafrechtliche Verfolgung seiner Person nicht mehr möglich. Dadurch rücken Ansprüche gegen seinen Nachlass, mögliche Forderungen gegen Dritte sowie die übergeordneten rechtlichen Regelungen zu Mittäterschaft, Beihilfe oder institutioneller Verantwortung in den Vordergrund.
Ein weiterer Punkt ist die Frage der Zuständigkeit von Gerichten. Das Interview bezieht sich auf Verfahren in New York, nicht in Deutschland. Das ist entscheidend, weil das Schadensersatzrecht von Land zu Land stark variiert. In grenzüberschreitenden Sachverhalten beeinflusst der Gerichtsstand nicht nur die mögliche Höhe der Entschädigung, sondern auch das Verfahren, die Beweislastverteilung und die praktische Bereitschaft von Betroffenen, ihre Ansprüche überhaupt geltend zu machen.
Diese internationale Dimension ist auch für LANA AP.MA International Legal Services von Bedeutung. Die 2021 gegründete Boutique-Kanzlei mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und weiteren Standorten in Basel und Taipeh ist auf grenzüberschreitende Sachverhalte spezialisiert und steht unter der Leitung von Dr. Stephan Ebner. Bei Fällen, die verschiedene Rechtsordnungen, Sprachen und Verfahrenskulturen überschreiten, ist diese internationale Ausrichtung kein Nebenaspekt. Sie entscheidet häufig darüber, wo Ansprüche erhoben werden und wie die juristische Strategie im Detail gestaltet wird.
Welches größere Problem macht das Interview sichtbar?
Das Gespräch ordnet den Epstein-Fall in ein größeres strukturelles Problem ein: Mächtige Missbrauchssysteme sind oft schwer zu zerschlagen, weil sie nicht von einer einzelnen Person abhängen. Öffentliche Akten, Medienrecherchen und Gerichtsunterlagen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie Vermögen, Zugang zu einflussreichen Kreisen und gesellschaftlicher Status Fehlverhalten über lange Zeiträume abschirmen können. Entsprechende Muster sind auch in anderen internationalen Missbrauchs- und Menschenhandelsverfahren des letzten Jahrzehnts sichtbar geworden.
Aktuelle Daten unterstreichen die Dimension des Problems. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt in ihren neuesten globalen Zahlen zu Zwangsarbeit, dass weltweit weiterhin Dutzende Millionen Menschen von Zwangsarbeit oder Zwangsheirat betroffen sind, wobei Frauen und Mädchen überproportional häufig sexueller Ausbeutung ausgesetzt sind. Der Epstein-Fall ist rechtlich eigenständig, steht aber in einem ähnlichen Kontext: Ausbeutungssysteme können dort fortbestehen, wo Macht, Geld und schwache Rechtsdurchsetzung zusammenkommen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Das neue WELT-Interview beleuchtet rechtliche Fragen rund um den Epstein-Fall aus einer informativen, einordnenden Perspektive.
- Im Vordergrund stehen Opferentschädigung, grenzüberschreitige Verfahren und die Grenzen rechtlicher Aufarbeitung nach Epsteins Tod.
- Der Fall bleibt 2026 relevant, weil er Grundsatzfragen zu systemischem Missbrauch und institutioneller Verantwortung aufwirft.
- Er zeigt zudem, wie stark rechtliche Ergebnisse von Zuständigkeit, Verfahrensrecht und praktischer Durchsetzbarkeit abhängen.
Die Veröffentlichung des Interviews ist bedeutsam, weil sie einen rechtlichen Kontext zu einem der meistdiskutierten Missbrauchsfälle der vergangenen Jahre liefert. Für Leserinnen und Leser der LANA-Website ist es ein sachlicher Hinweis auf einen öffentlichen Medienauftritt von Dr. Stephan Ebner und auf die andauernde juristische Auseinandersetzung mit dem Epstein-Komplex.
Das ursprüngliche WELT-Interview finden Sie hier: WELT-Interview mit Dr. Stephan Ebner zum Epstein-Fall
Die englische Fassung des Artikels ist hier abrufbar: Epstein Case: Legal Accountability and Victim Compensation (englische Version)


