LANA AP.MA and DR. EBNER – wird zitiert in die SÜDDEUTSCHE, einer führenden Zeitung in Deutschland, – PART I

Als Anwaltskanzlei sind wir stolz, der Süddeutschen Zeitung ein Interview geben zu dürfen. Im Artikel geht es um die Verstrickung der Deutschen Bank und die Steuertricks, die Epstein genutzt hat.

Deutsche Bank und Epstein-Files-Komplex

Um auf dieser Insel der Glückseligen mitspielen zu dürfen, braucht es im Regelfall eine Schweizer Aktiengesellschaft. Die GmbH in der Schweiz ist nicht empfehlenswert. Zwar müsste man bei dieser keine CHF 100,000,00 Stammkapital aufbringen (OR 621 – OR 622 und OR 632).

Verfahrenskomplex eine Seltenheit?

Kleine Stolpersteine gibt es auch in der Schweiz: Seit dem 1. Juli 2015 muss jede Schweizer Aktiengesellschaft durch eine Person vertreten werden können, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. Wenn Sie in Deutschland bleiben, und einen Profi in ihren Verwaltungsrat holen wollen, kostet dies ca. CHF 5000,00 im Jahr. Insgesamt müssten für die Gründung einer Aktiengesellschaft ca. CHF 4000,00 bis 5000,00 kalkuliert werden, dazu kommen Handelsregisterkosten etc. pp.

Ist die AG endlich ins Handelsregister eingetragen worden, OR 643

Epstein-Case nur in den USA möglich? 

Versuchen Sie es lieber gar nicht erst selbst: Obwohl der Unterzeichner wöchentlich Gesellschaften z. B. in den USA oder in Asien gründet, hat er sich Hilfe geholt, es kann als „Newbie“ in der Schweiz nicht klappen. Wir haben uns für das Team um Michele Blasucci von Startups.Ch in Winterthur entschieden, der uns nie im Stich gelassen und hervorragende Arbeit geleistet hat. Rufen Sie Michele gerne einmal an, er spricht auch Hochdeutsch! Hier können Sie nichts falsch machen.

Weiterer Verfahrensgang?

Aus eigener Erfahrung g raten wir: Versuchen Sie nicht selbst, mit den Ämtern in der Schweiz in Kontakt zu kommen. Das Migrationsamt nimmt die Rolle eines „Türstehers“ ein – und wenn Sie aus Deutschland kommen, tragen Sie nicht die Schweizer Landestracht. Die Gesetze in der Schweiz sind weniger präzise ausgestaltet, es gibt deutlich weniger Kasuistik und Rechtsprechung. Wir hatten den Eindruck, dass die zuständigen Beamten ihr eigenes Recht nicht kannten. Man wir sicherlich einen Grund finden, sie zu ärgern. Der Alemanne hat kein hohes Standing in der Schweiz, und die „kleinen Verwaltungsfürsten“ verstecken sich uncharmant hinter der Schweizer Justiz. Lassen Sie sich gleich von einem Profi vertreten. Wir würden zum Glück von Herrn Ferhat Kizilkaya, der sich unserer Sache fachmännisch angenommen hat.

Was können wir daraus lernen?

Schweiz kann ein toller business case sein. Schweiz macht angesichts des Niedergangs der Europäischen Union richtig Sinn. Der Engländer hat das vor Jahren auch erkannt, nun zahlen nur noch Deutschland (war ja klar, da kann man es nach deutscher Tradition unter dem Deckmantel der Gesetzmäßigkeit von den Steuerbürger holen) und Frankreich in den Topf ein.

Autor

Dr. Stephan Ebner

Dr. Stephan Ebner, Esq., LL. B, Mag. Jur, LL. M, LL. M, Attorney-at-Law (NYS, USA), EU-Attorney-at-Law (Switzerland, Advokatenliste Kanton Basel-Stadt), Foreign Legal Affairs Attorney (TAIWAN, R.O.C.), Attorney-at-Law (Germany), Notary Public (NYS, USA) ist Rechts- und Unternehmensberater und Gründer von LANA AP.MA International Legal Services AG, mit Sitz in Basel-Stadt, Schweiz. Ein Schwerpunkt seiner Praxis liegt auf der Beratung in internationalen Rechtsfragen, hier insbesondere den Markeintritt in den USA und Asien und bei Unternehmenskäufen- und verkäufen. Mandanten sind insbesondere Unternehmen und Konzerne aus dem DACH-Raum, den Vereinigten Staaten von Amerika und Asien.

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