Wie ausländische Unternehmen Niederlassungen in China gründen

Wenn Sie in den chinesischen Markt eintreten wollen und Ihr Unternehmen außerhalb Chinas grenzüberschreitende Geschäfte mit Geschäftspartnern in China abwickeln kann, müssen Sie lediglich eine Niederlassung (Repräsentanz) in China einrichten. Über diese können Sie Marktforschung betreiben, Kontakte zu Geschäftspartnern knüpfen und Import-/Exportgeschäfte anbahnen.

Wenn Sie Ihr Unternehmen stärker im chinesischen Markt verankern möchten, z. B. um Geschäfte innerhalb Chinas zu tätigen, sollten Sie die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d. h. eines „auslandsinvestierten Unternehmens“) in China in Betracht ziehen.

Generell ist es für ausländische Unternehmen einfacher, eine Repräsentanz zu gründen, als ein auslandsinvestiertes Unternehmen. Mit der Einführung des neuen Auslandsinvestitionsgesetzes im Jahr 2019 hat China jedoch schrittweise die Beschränkungen für die Gründung und den Betrieb auslandsinvestierter Unternehmen gelockert, sodass die Vorteile einer Repräsentanz nach und nach an Bedeutung verlieren.


1. Unterschiede zwischen Repräsentanzen und auslandsinvestierten Unternehmen

i. Unterliegt die Gründung einer Genehmigung?

  • Repräsentanzen: Nein.
    Die Gründung einer Repräsentanz in China durch ein ausländisches Unternehmen erfordert in der Regel nur eine Registrierung.
  • Auslandsinvestierte Unternehmen: Ja.
    Die Gründung eines auslandsinvestierten Unternehmens in China unterliegt unter bestimmten Umständen sowohl einer Genehmigung als auch einer Registrierung.

ii. Gibt es Branchenbeschränkungen?

  • Repräsentanzen: Nein.
    Da Repräsentanzen keine gewinnorientierten Tätigkeiten ausüben dürfen (mit bestimmten Ausnahmen), schränkt das chinesische Recht die Branchen, mit denen sie in Kontakt treten dürfen, nicht ein.
  • Auslandsinvestierte Unternehmen: Ja (in manchen Fällen).
    China hat eine Negativliste für Auslandsinvestitionen erstellt, die Investitionen in bestimmte Branchen einschränkt oder verbietet.

iii. Beschränkung des Anteils ausländischer Investoren?

  • Repräsentanzen: Nein.
    Sie werden ausschließlich von ausländischen Unternehmen gegründet und sind somit zu 100 % in deren Eigentum.
  • Auslandsinvestierte Unternehmen: Ja (in manchen Fällen).
    In bestimmten Branchen beschränkt China den Anteil ausländischer Investoren.



2. Was ist eine Repräsentanz?

Eine Repräsentanz ist ein Büro, das ein ausländisches Unternehmen in China einrichtet, um nicht gewinnorientierte Tätigkeiten auszuführen, die mit dem Geschäft des Unternehmens zusammenhängen.


3. Was darf eine Repräsentanz tun?

Grundsätzlich darf sie Marketing- und Kontaktarbeit im Zusammenhang mit dem ausländischen Unternehmen leisten, jedoch keine gewinnorientierten Tätigkeiten wie Produktion oder Verkauf ausüben.
Zulässige Tätigkeiten sind insbesondere:

  1. Marktforschung, Ausstellungen und Werbeaktionen zu den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens;
  2. Kontaktpflege zu Produktverkäufen, Dienstleistungsangeboten, Beschaffungs- und Investitionstätigkeiten in China.

Betreibt ein ausländisches Unternehmen eine nicht registrierte Repräsentanz oder übt es über diese andere als die oben genannten Tätigkeiten aus, kann die Registrierungsbehörde die Beendigung der Tätigkeit anordnen und eine Geldstrafe von bis zu 200.000 CNY verhängen.

Übt eine registrierte Repräsentanz gewinnorientierte Tätigkeiten aus, kann die Behörde die Einnahmen und Vermögenswerte einziehen, eine Geldstrafe von bis zu 500.000 CNY verhängen oder sogar die Registrierung widerrufen.


4. Unter welchen Umständen darf eine Repräsentanz gewinnorientiert arbeiten?

Nur in bestimmten Fällen – wenn ein von China abgeschlossenes internationales Abkommen dies erlaubt und das ausländische Unternehmen die Bestimmungen des Abkommens erfüllt – kann eine solche Repräsentanz gegründet werden.

Beispiele: China erlaubt Repräsentanzen ausländischer Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Fluggesellschaften, rechtliche Dienstleistungen, Steuer- und Buchhaltungsberatung oder Ticketverkauf anzubieten.


5. Rechtsnatur einer Repräsentanz

Eine Repräsentanz ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine Niederlassung des ausländischen Unternehmens.
Das ausländische Unternehmen haftet für die Schulden seiner Repräsentanz in China.

Beispiel: Der Oberste Volksgerichtshof (SPC) entschied, dass alle rechtlichen Verpflichtungen aus den Geschäftstätigkeiten einer Repräsentanz vom ausländischen Unternehmen zu tragen sind.

Eine Repräsentanz darf keine Tätigkeiten ausüben, für die ein eigener Rechtsträger erforderlich ist.
Beispiel: Sie kann in China keine Marken anmelden. Die chinesische Markenbehörde begründet dies damit, dass nur juristische Personen, natürliche Personen oder andere Organisationen Marken anmelden dürfen.

Ausländische Unternehmen können jedoch spezialisierte Markenagenturen mit der Anmeldung beauftragen.


6. Steuerpflicht einer Repräsentanz

Das ausländische Unternehmen muss Körperschaftsteuer (Enterprise Income Tax) und Mehrwertsteuer (VAT) zahlen.

  • Körperschaftsteuer: 25 %
  • Mehrwertsteuer: 17 % für Handel, 11 % für Dienstleistungen, 3 % für Kleinunternehmer.

Kann die Repräsentanz genaue Finanzdaten vorlegen, erfolgt die Steuererklärung auf Basis dieser Daten. Andernfalls wird die Steuer auf Basis der Ausgaben und einer vom Finanzamt festgelegten Gewinnmarge berechnet.


7. Wahl des Sitzes

Der Sitz kann frei gewählt werden, es sei denn, nationale Sicherheitsinteressen oder öffentliche Belange erfordern eine Anpassung.


8. Namensgebung

Der Name besteht aus:

  1. Staatsangehörigkeit des Unternehmens,
  2. chinesischer Name des Unternehmens,
  3. Stadtname,
  4. Zusatz „代表处“ („Repräsentanz“).

Beispiel: 德国默克公司北京代表处 („Beijing Repräsentanz der Merck KGaA Deutschland“).


9. Hauptvertreter

Das Unternehmen muss einen Hauptvertreter benennen, der innerhalb der schriftlich erteilten Vollmacht die Antragsunterlagen unterschreiben darf.
Es können ein bis drei Vertreter ernannt werden.
Der Hauptvertreter darf nicht vorbestraft sein und nicht in einer Repräsentanz tätig gewesen sein, deren Registrierung widerrufen wurde.


10. Dauer des Registrierungsverfahrens

Die Registrierungsbehörde entscheidet innerhalb von 15 Tagen nach Antragseingang.


11. Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung sind u. a. einzureichen:

  1. Antragsformular,
  2. Nachweis über die Existenz des Unternehmens seit mindestens zwei Jahren,
  3. Satzung oder Gesellschaftsvertrag,
  4. Ernennungsdokument(e) des/der Vertreter(s),
  5. Identitätsnachweise und Lebensläufe,
  6. Bankauskunft,
  7. Nachweis über die rechtmäßige Nutzung der Geschäftsräume.

Die Punkte (2) bis (6) müssen notariell beglaubigt und legalisiert werden.
Nach Gründung stellt die Behörde ein Registrierung- und Vertreterzertifikat aus.


12. Aufenthaltsrecht für Vertreter

Vertreter und ihre Familienangehörigen können mit Genehmigungszertifikat eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:

  • Arbeitsbezogen: 90 Tage bis 5 Jahre
  • Nicht arbeitsbezogen: 180 Tage bis 5 Jahre

Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist die visumfreie Einreise nach China möglich.


Autor:

Guodong Du, Gründer von CJO – derzeit Anwalt bei der Beijing Anli Law Firm, spezialisiert auf grenzüberschreitende Streitbeilegung, insbesondere Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in China.
Forscher an der China University of Political Science and Law (CUPL).
Kontakt: guodong.du@chinajusticeobserver.com

Autor

Dr. Stephan Ebner

Dr. Stephan Ebner, Esq., LL. B, Mag. Jur, LL. M, LL. M, Attorney-at-Law (NYS, USA), EU-Attorney-at-Law (Switzerland, Advokatenliste Kanton Basel-Stadt), Foreign Legal Affairs Attorney (TAIWAN, R.O.C.), Attorney-at-Law (Germany), Notary Public (NYS, USA) ist Rechts- und Unternehmensberater und Gründer von LANA AP.MA International Legal Services AG, mit Sitz in Basel-Stadt, Schweiz. Ein Schwerpunkt seiner Praxis liegt auf der Beratung in internationalen Rechtsfragen, hier insbesondere den Markeintritt in den USA und Asien und bei Unternehmenskäufen- und verkäufen. Mandanten sind insbesondere Unternehmen und Konzerne aus dem DACH-Raum, den Vereinigten Staaten von Amerika und Asien.

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