Was passiert als Nächstes im US-Gerichtsverfahren zu Trumps Zöllen?

Einleitung:

Der Rechtsstreit um die Trump-Zölle spitzt sich rasant zu und steuert auf eine wegweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA zu. Im Kern geht es um die Frage, ob Ex-Präsident Donald Trump die rechtliche Befugnis hatte, weitreichende Zölle mithilfe von Notstandsbefugnissen zu verhängen. Ein Bundesberufungsgericht äußerte sich diese Woche sehr skeptisch und stellte Trumps Berufung auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) infrage. Wie auch immer das Verfahren zunächst ausgeht, die endgültige Entscheidung wird voraussichtlich beim Obersten Gerichtshof liegen.


Wachsende Zweifel an Trumps Notstandsbefugnissen für Zölle:

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits um die Trump-Zölle steht eine verfassungsrechtliche Frage: Kann der Präsident den Kongress umgehen, um auf Grundlage des IEEPA die Handelspolitik festzulegen? Das Gesetz aus dem Jahr 1977 wurde eigentlich geschaffen, um Vermögenswerte einzufrieren und feindliche Staaten zu sanktionieren – nicht, um Zölle gegenüber engen Partnern und Verbündeten zu verhängen.

Trump führte Anfang 2024 Zölle auf Stahl und Aluminium ein, die sich gegen Länder wie China, Kanada und Mexiko richteten. Er begründete die Maßnahmen mit Bedrohungen wie Drogenhandel und dem Niedergang der US-Industrie – und stützte sich dabei auf den IEEPA.

Juristen und Gegner sehen darin jedoch eine Überschreitung seiner Befugnisse:

  • Der IEEPA erlaubt nicht ausdrücklich die Einführung von Zöllen, sondern lediglich die Regulierung von Finanztransaktionen und Vermögenswerten.
  • Die US-Verfassung weist das Recht zur Festsetzung von Zöllen dem Kongress zu – nicht der Exekutive.

Eine Koalition aus 12 Bundesstaaten und mehreren kleinen Unternehmen klagt nun, dass der Schritt die Gewaltenteilung verletze.

Während der mündlichen Verhandlung am 1. August stellte das Berufungsgericht des D.C. Circuits infrage, ob Handelsungleichgewichte und Drogenschmuggel die rechtliche Schwelle einer „ungewöhnlichen und außerordentlichen Bedrohung“ erfüllen. Die deutliche Skepsis der Richter deutet darauf hin, dass die Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Supreme Court landen wird – unabhängig davon, wie das Berufungsgericht entscheidet.


Wie geht es im Rechtsstreit um die Trump-Zölle weiter – und was bedeutet das?

Die nächsten Schritte zeichnen sich bereits ab: Sollte das Berufungsgericht gegen Trump entscheiden – was angesichts des Tons der Richter möglich erscheint –, wird sein Anwaltsteam voraussichtlich den Supreme Court anrufen. Dessen Entscheidung könnte die präsidentiellen Befugnisse in der Handelspolitik auf Jahrzehnte prägen.

Wichtige Punkte, auf die man achten sollte:

  • Zeitplan: Eine Petition beim Supreme Court könnte bis Ende 2025 eingereicht werden, mündliche Verhandlungen wären Anfang 2026 möglich.
  • Wirtschaftliche Auswirkungen: Sollten die Zölle aufgehoben werden, könnten betroffene Unternehmen Rückerstattungen oder Entschädigungen in Milliardenhöhe fordern.
  • Zukunftspräzedenz: Ein Urteil zugunsten Trumps würde die Exekutivbefugnisse unter Notstandsgesetzen erweitern. Ein Urteil gegen ihn könnte künftige präsidentielle Maßnahmen in den Bereichen Handel, Migration und nationale Sicherheit einschränken.

Für Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, herrscht damit große Unsicherheit. Rechtliche Klarheit über die Befugnisse des Präsidenten in Zollfragen wird künftige Handelsabkommen, Compliance-Kosten und globale Investitionsentscheidungen erheblich beeinflussen.


Fazit:

Das Ergebnis des Rechtsstreits um die Trump-Zölle könnte das US-Handelsrecht und die Befugnisse des Präsidenten nachhaltig verändern. Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten ist es entscheidend, solche Entwicklungen frühzeitig zu verstehen. Mit DR. EBNER und LANA AP.MA steht Mandanten ein erfahrenes Team zur Seite, das die internationalen Rechtslagen kennt und praxisnahe Beratung bietet. Anstatt sich auf ausländische Kanzleien zu verlassen, erhalten Sie hier kompetente Unterstützung aus einer Hand.

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Dr. Stephan Ebner, Esq., LL. B, Mag. Jur, LL. M, LL. M, Attorney-at-Law (NYS, USA), Foreign Legal Affairs Attorney (TAIWAN, R.O.C.), Attorney-at-Law (Germany), Notary Public (NYS, USA) ist Rechts- und Unternehmensberater und Gründer von LANA AP.MA International Legal Services, mit Sitz in Basel-Stadt, Schweiz. Ein Schwerpunkt seiner Praxis liegt auf der Beratung in internationalen Rechtsfragen, hier insbesondere den Markeintritt in den USA und Asien und bei Unternehmenskäufen- und verkäufen. Mandanten sind insbesondere Unternehmen und Konzerne aus dem DACH-Raum, den Vereinigten Staaten von Amerika und Asien.

Autor

Dr. Stephan Ebner

Dr. Stephan Ebner, Esq., LL. B, Mag. Jur, LL. M, LL. M, Attorney-at-Law (NYS, USA), EU-Attorney-at-Law (Switzerland, Advokatenliste Kanton Basel-Stadt), Foreign Legal Affairs Attorney (TAIWAN, R.O.C.), Attorney-at-Law (Germany), Notary Public (NYS, USA) ist Rechts- und Unternehmensberater und Gründer von LANA AP.MA International Legal Services AG, mit Sitz in Basel-Stadt, Schweiz. Ein Schwerpunkt seiner Praxis liegt auf der Beratung in internationalen Rechtsfragen, hier insbesondere den Markeintritt in den USA und Asien und bei Unternehmenskäufen- und verkäufen. Mandanten sind insbesondere Unternehmen und Konzerne aus dem DACH-Raum, den Vereinigten Staaten von Amerika und Asien.

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