KI-Einstellungsregeln weiten sich aus – Bundesweite Regelung gescheitert

Einführung:

Unternehmen, die KI-gestützte Tools im Recruiting einsetzen, sehen sich mit einem immer unübersichtlicheren Flickenteppich an bundesstaatlichen und lokalen Vorschriften konfrontiert. Der Versuch, diese Entwicklung durch ein bundesweites Moratorium zu stoppen, ist im US-Kongress gescheitert. Nun müssen sich Unternehmen auf ein dynamisches und teils widersprüchliches Regelungsumfeld einstellen – insbesondere in Kalifornien und Colorado, wo weitreichende gesetzliche Neuerungen bevorstehen.

Diese neuen Vorschriften zur Nutzung von KI im Personalwesen markieren einen bedeutenden Wandel in der regulatorischen Praxis. Sie spiegeln das wachsende Bewusstsein für Fairness, Transparenz und potenzielle Diskriminierung durch automatisierte Systeme wider. Für Unternehmen, die in mehreren Bundesstaaten tätig sind, besteht die Herausforderung darin, in einem komplexen und sich schnell entwickelnden Rechtsrahmen gesetzeskonform zu bleiben. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Entwicklungen und zeigt, wie sich Unternehmen optimal vorbereiten können.


Kalifornien und Colorado führen neue KI-Einstellungsgesetze ein:

Kalifornien und Colorado übernehmen eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von KI-gestützten Tools im Personalbereich. Ab dem 1. Oktober 2025 müssen Arbeitgeber in Kalifornien unter anderem Bias-Audits (Prüfungen auf Verzerrungen) für automatisierte Entscheidungssysteme durchführen, Bewerber über den Einsatz solcher Tools informieren und ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die automatisierte Vorauswahl einräumen. Colorado zieht mit einer nahezu identischen Regelung zum 1. Februar 2026 nach.

Diese Regelungen bauen auf bestehenden Vorschriften auf, wie sie bereits in New York City seit Juli 2023 (Local Law 144) und in Illinois mit dem AI Video Interview Act gelten.

Der US-Kongress scheiterte 2024 daran, ein bundesweites Gesetz zu verabschieden, das einzelstaatliche Regelungen hätte verhindern oder vereinheitlichen sollen. Infolgedessen entsteht eine immer stärkere Fragmentierung der gesetzlichen Anforderungen.

Unternehmen müssen sich auf folgende Verpflichtungen einstellen:

  • Regelmäßige Bias-Audits von Algorithmen in Bewerbungsverfahren
  • Transparenzpflichten gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern
  • Dokumentationspflichten, um die Einhaltung lokaler Gesetze nachzuweisen

In Kalifornien übernimmt das Civil Rights Department, in Colorado das Office of Information Technology zentrale Aufgaben bei der Durchsetzung. Ziel beider Staaten ist es, sicherzustellen, dass automatisierte Systeme keine systematischen Benachteiligungen im Einstellungsprozess verursachen oder verstärken.


Folgen für Unternehmen, die KI in der Personalgewinnung einsetzen:

Ohne einheitlichen Bundesrahmen stehen Unternehmen, die in mehreren Staaten aktiv sind, vor komplexen rechtlichen Anforderungen. Wer KI-basierte Recruiting-Software nutzt, muss seine Systeme prüfen, Prozesse anpassen und gesetzliche Entwicklungen laufend beobachten.

Wichtige Auswirkungen:

  • Höhere Compliance-Kosten für Audits, rechtliche Prüfungen und Berichtsprozesse
  • Umstellung der Rekrutierungsprozesse, insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Einwilligung
  • Juristische Risiken, wenn Diskriminierungsmuster festgestellt werden oder Informationspflichten verletzt werden

Zudem erwägen weitere Bundesstaaten – darunter Washington, New Jersey und Maryland – eigene KI-Gesetze im Bereich HR. Auch wenn diese Initiativen 2024 noch nicht verabschiedet wurden, steigt der politische Druck. Solange keine bundesweit einheitliche Regelung existiert, entwickelt jeder Staat eigene Standards – was den rechtlichen Rahmen für Unternehmen zunehmend unübersichtlich macht.

Empfohlene Maßnahmen zur Vorbereitung:

  • Interne Audits aller eingesetzten KI-Tools
  • Schulungen für HR-Teams zu aktuellen und kommenden Pflichten
  • Rechtliche Beratung, um eine tragfähige Multistaaten-Compliance-Strategie zu entwickeln


Fazit:

Die neuen KI-Gesetze in Kalifornien und Colorado zeigen klar: Der Trend geht weg von einer zentralisierten Bundesregelung – hin zu einer Vielzahl an einzelstaatlichen Vorschriften. Unternehmen, die auf eine einheitliche Rechtslage gehofft hatten, müssen sich auf divergierende Anforderungen einstellen. Dieses dezentrale Vorgehen birgt Risiken – eröffnet jedoch auch die Möglichkeit, durch vorbildliche, faire Prozesse Vertrauen aufzubauen.

Die rechtssichere Navigation durch dieses neue Umfeld erfordert mehr als nur technische Umsetzung. Es braucht strategische Weitsicht, Flexibilität und verlässliche juristische Expertise über Ländergrenzen hinweg. Genau hier kommen DR. EBNER und LANA AP.MA ins Spiel.

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Dr. Stephan Ebner, Esq., LL. B, Mag. Jur, LL. M, LL. M, Attorney-at-Law (NYS, USA), EU-Attorney-at-Law (Switzerland, Advokatenliste Kanton Basel-Stadt), Foreign Legal Affairs Attorney (TAIWAN, R.O.C.), Attorney-at-Law (Germany), Notary Public (NYS, USA) ist Rechts- und Unternehmensberater und Gründer von LANA AP.MA International Legal Services, mit Sitz in Basel-Stadt, Schweiz. Ein Schwerpunkt seiner Praxis liegt auf der Beratung in internationalen Rechtsfragen, hier insbesondere den Markeintritt in den USA und Asien und bei Unternehmenskäufen- und verkäufen. Mandanten sind insbesondere Unternehmen und Konzerne aus dem DACH-Raum, den Vereinigten Staaten von Amerika und Asien.

Autor

Dr. Stephan Ebner

Dr. Stephan Ebner, Esq., LL. B, Mag. Jur, LL. M, LL. M, Attorney-at-Law (NYS, USA), EU-Attorney-at-Law (Switzerland, Advokatenliste Kanton Basel-Stadt), Foreign Legal Affairs Attorney (TAIWAN, R.O.C.), Attorney-at-Law (Germany), Notary Public (NYS, USA) ist Rechts- und Unternehmensberater und Gründer von LANA AP.MA International Legal Services AG, mit Sitz in Basel-Stadt, Schweiz. Ein Schwerpunkt seiner Praxis liegt auf der Beratung in internationalen Rechtsfragen, hier insbesondere den Markeintritt in den USA und Asien und bei Unternehmenskäufen- und verkäufen. Mandanten sind insbesondere Unternehmen und Konzerne aus dem DACH-Raum, den Vereinigten Staaten von Amerika und Asien.

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