A) Hochpreisiger, aber sehr schwieriger Markt: Schweiz:
Im März 2025 war es auch für den Unterzeichner so weit: Über Jahre hinweg von deutschen Behörden und der deutschen Justiz drangsaliert, schloss sich auch die Kanzlei des Unterzeichners dem großen Strom an High Potentials an, um Deutschland endgültig den Rücken zu kehren. Parteien wie die Grünen, CDU/CSU und SPD haben es geschafft, das Land derart rückwärtsgewandt aufzustellen und ihm sowie seinen Menschen dauerhaft zu schaden, dass junge Unternehmer:innen keine Zukunft mehr in Deutschland sehen. In diesem Sinne: Wir schaffen das (NICHT)!
Die Schweiz bietet sich als attraktive Alternative für den Markteintritt an: Hier wird in der Regel noch vernünftige Politik gemacht. Das Steuersystem ist fair – besonders im Vergleich zu Deutschland. Das Gesundheitssystem funktioniert, man wird von deutschen Ärzten in den Krankenhäusern behandelt (ebenfalls „Flüchtlinge“), was den Schweizer:innen oft gar nicht gefällt. In Deutschland sieht man schon lange keine deutschen Ärzte mehr in Kliniken – diese stammen zumeist aus Osteuropa, dem MENA-Raum oder mittlerweile auch Afrika. Amerikanische, englische oder schweizerische Ärzte kommen längst nicht mehr nach Deutschland – das wäre wirtschaftlicher Selbstmord.
Warum hört man so etwas nicht in den Nachrichten? Deutschland kann keine Spitzenkräfte mehr ins Land holen, und die eigenen High Potentials laufen in Scharen davon.
In der Schweiz genießen medizinische und juristische Berufe deutlich angemessenere Honorare. In Deutschland hat der Staat sowohl das Gesundheits- als auch das Rechtssystem zerstört. Dort verdienen selbst hart arbeitende Fachkräfte kein vernünftiges Gehalt mehr. Dafür sorgt man sich in Deutschland ganz besonders um den Umweltschutz – herzlichen Glückwunsch!
Deutschland hat sich längst von der Leistungsgesellschaft entfernt. Man ist inzwischen in der „Erbengesellschaft“ oder der „Beamten- und Geringleistergesellschaft“ angekommen. Das kann nicht lange gut gehen, das wissen wir alle – wer kann, verlässt das sinkende Schiff. Wer in Deutschland kein „Erbe“ ist, hat verloren – so sieht die Realität aus.
Wie funktioniert das konkret, wenn man den Sprung aus Deutschland wagt? Die „Rütli“-Wiesen sind bekanntlich schnell aus dem Norden erreichbar… In den kommenden Wochen möchten wir unseren Leser:innen unsere hochaktuellen Erfahrungen zum Thema Auswanderung in die Schweiz mitteilen.
B) Gründung einer Schweizer Aktiengesellschaft zur Erleichterung des Markteintritts Schweiz:
Um auf dieser Insel der Seligen überhaupt mitspielen zu dürfen, braucht es in der Regel eine Schweizer Aktiengesellschaft (AG) als Grundlage für den Markteintritt Schweiz. Eine GmbH in der Schweiz ist nicht zu empfehlen. Die CHF 100.000,00 an Aktienkapital müssen jedoch nicht zwingend einbezahlt werden.
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man in der Schweiz nicht ernst genommen wird. In der Schweizer Geschäftswelt gilt das Motto: „Wenn’s nicht mal fürs Aktienkapital der AG gereicht hat…“ Es wird also deutlich schwieriger, interessante Aufträge zu landen, wenn man sich gegen die AG entscheidet.
Dies ist ohnehin eine Eigenart der Schweizer:innen: Man macht lieber Geschäfte mit anderen Schweizer:innen, und Deutschen wird generell nicht zugetraut, die gleichen Qualitätsstandards wie die (vermeintlichen) Schweizer zu erfüllen. Daher ist es grundsätzlich nicht leicht, von „Germanien“ aus in Helvetien Fuß zu fassen. Es ist sinnvoll, tatsächlich physisch vor Ort zu sein oder zumindest eine:n Mitarbeiter:in zu entsenden. Ersteres lohnt sich auch steuerlich: Wer weiterhin einen Wohnsitz oder auch nur Immobilien in Deutschland hat, darf sich weiterhin mit dem deutschen Finanzamt auseinandersetzen – Spaß garantiert.
Es ist kein Geheimnis, dass sich das deutsche Finanzamt zunehmend absolutistisch verhält. Deutsche Beamte glauben, sie können tun und lassen, was sie wollen. Rechtsstaat und Gesetze verlieren zunehmend an Bedeutung. Auf deutsche Finanzgerichte, einschließlich des Bundesfinanzhofs, braucht man keine Hoffnung zu setzen – dieser entscheidet nur noch im Sinne deutscher Fiskalinteressen und winkt jede neue absurde Steuerregelung einfach durch (der „goldene Handschlag“, sprich: die völlig überzogene Pension, kommt schließlich am Ende – ein Weg, Beamte loyal zu halten).
Der Zustand des deutschen Rechtsstaats ist erschreckend. Das deutsche Steuersystem ist weltweit ein „Running Gag“, eine Peinlichkeit – niemand durchblickt es mehr.
a) Wichtig: Arbeitsvertrag AG = Aufenthaltsbewilligung / Verwaltungsrat mit Wohnsitz in der Schweiz:
Auch in der Schweiz gibt es kleine Stolpersteine: Seit dem 1. Juli 2015 muss jede Schweizer Aktiengesellschaft durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Wer in Deutschland bleibt und eine professionelle Person in den Verwaltungsrat berufen möchte, zahlt hierfür ca. CHF 5.000,00 jährlich. Insgesamt sollte man für die Gründung einer AG mit ca. CHF 4.000,00 bis 5.000,00 rechnen, zzgl. Handelsregisterkosten usw.
Sobald die AG im Handelsregister eingetragen ist, kann man sich selbst einen Arbeitsvertrag ausstellen lassen. Damit erhält man – in der Regel – eine Aufenthaltsbewilligung für fünf Jahre. Dies macht einen jedoch noch nicht zum Schweizer Bürger. Der schnellste Weg ist meist die Heirat (5 Jahre) oder 10 Jahre Aufenthalt im selben Kanton.
Wechselt man den Kanton, beginnt die Uhr in der Regel von vorne. Und richtig, wer die Voraussetzungen erfüllt, kann gegen einige Tausend Franken wieder zahlen, um dann tatsächlich den schönen Pass zu erhalten – warum bekommt eigentlich die ganze Welt den deutschen Pass hinterhergeworfen? Ja, ja – die Schweizer:innen sind wählerisch, denen geht es gut. Einerseits die geografische Lage, andererseits die Neutralität: viel „altes Geld“, man hat sich klug aus den großen Konflikten 1918 und 1939 herausgehalten.
Sehr schlechte Erfahrungen haben wir mit der Basler Verwaltung gemacht, konkret mit dem Migrations- und Einwohneramt Basel-Stadt. Und das gilt noch als „liberal“, die anderen Kantone sollen schlimmer sein. Gegenüber Roche und Novartis zeigt sich Basel-Stadt wohl deutlich entgegenkommender – diese füllen schließlich regelmäßig die Kantonskassen. Als EU-Bürger:in und Deutscher, der als Xenophober ohnehin schon benachteiligt ist, muss man plötzlich alle Unternehmenszahlen offenlegen – das Steuergeheimnis gilt offenbar nicht mehr. In Basel-Stadt beruft man sich gerne auf Rechte (z. B. Personenfreizügigkeit in der EU), bei Pflichten hingegen halten sich die Behörden lieber zurück.
Klageweg? Ebenso aussichtslos wie in Deutschland. Es gibt zwar ein Verwaltungsgericht mit Sitz in Basel-Stadt – glauben Sie wirklich, es urteilt gegen den eigenen Kanton?
b) Empfehlung: Nur mit Profis arbeiten, z. B. Michele Blasucci und sein Team bei Startups.ch:
Am besten gar nicht erst selbst versuchen: Obwohl der Unterzeichner wöchentlich Firmen gründet – etwa in den USA oder Asien – hat er sich in der Schweiz Hilfe geholt. Als „Neuling“ funktioniert es einfach nicht. Wir haben uns für das Team um Michele Blasucci von Startups.ch in Winterthur entschieden – sie haben uns nie im Stich gelassen und hervorragende Arbeit geleistet. Rufen Sie Michele ruhig an – er spricht auch Hochdeutsch! Hier kann man nichts falsch machen.
c) Thema Aufenthaltsbewilligung: Fachmann beauftragen (Advokatur Kizilkaya & Yildirim):
Unser Rat aus eigener Erfahrung: Versuchen Sie nicht, selbst Kontakt zu den Schweizer Ämtern aufzunehmen. Das Migrationsamt spielt gerne „Türsteher“ – und wenn Sie aus Deutschland kommen, tragen Sie bitte nicht die Schweizer Tracht. Die Gesetze in der Schweiz sind weniger präzise, es gibt weniger Kasuistik und Rechtsprechung. Unser Eindruck war, dass die zuständigen Beamten ihr eigenes Recht nicht kennen. Man wird sicher einen Grund finden, einen zu schikanieren. Alemannen haben in der Schweiz keinen hohen Stellenwert, und die „kleinen Verwaltungsherrscher“ verstecken sich uncharmant hinter der Schweizer Justiz. Lassen Sie sich daher gleich professionell vertreten. Wir hatten das Glück, von Herrn Ferhat Kizilkaya vertreten zu werden, der unseren Fall fachkundig übernommen hat.
C) Markteintritt Schweiz: Ohne professionelle Hilfe ist es ein verlorener Kampf:
Die Schweiz kann ein großartiges Business-Case sein. Sie ergibt Sinn angesichts des Niedergangs der Europäischen Union. Die Engländer haben das bereits vor Jahren erkannt und sich für die Schweiz entschieden – jetzt zahlen nur noch Deutschland (war klar, denn hier kann man es den Steuerzahlern legalistisch wegnehmen – ganz in deutscher Tradition) und Frankreich in den EU-Topf ein.
Transparenz? Fehlanzeige – wohin das ganze Geld in der EU fließt, bleibt ein Rätsel.
Dennoch: Der Einstieg in die Schweiz ist wirklich schwierig – insbesondere im Vergleich zu führenden Wirtschaftsnationen wie den USA oder China. Es ist jedoch machbar, wenn man professionell an die Sache herangeht. Lassen Sie sich weder von deutschen noch von schweizerischen Behörden einschüchtern – als EU-Bürger:in steht Ihnen die Schweiz im Rahmen der Personenfreizügigkeit Schweiz–EU/EFTA grundsätzlich offen.
Wir werden in den kommenden Artikeln weitere Details beleuchten – und stehen Ihnen, die LANA AP.MA International Legal Services, gerne bei Rückfragen zur Verfügung.
von Dr. Stephan Ebner, Esq., LL. B, Mag. Jur, LL. M, LL. M
Attorney-at-Law (NYS, USA), Foreign Legal Affairs Attorney (TAIWAN, R.O.C.), Attorney-at-Law (Germany), Notary Public (NYS, USA)
LANA AP.MA International Legal Services, Basel, Schweiz


